szmtag

Fütterung fremder Pferde: Schadensersatz

Wer fremde Pferde ohne Erlaubnis des Besitzers füttert, muss unter Umständen Schadensersatz zahlen. Das hat das OLG Karlsruhe in einem Grundsatzurteil entschieden. Ein Beklagter muss 7.900 Euro Schadensersatz zahlen, weil er Pferde mit auf dem Boden herumliegenden Heu gefüttert hatte. Die Tiere bekamen davon Koliken, eine trächtige Stute mußte eingeschläfert werden.
Die Richter sagten in ihrer Urteilsbegründung, dass das Füttern der Pferde einen "rechtswidrigen Eingriff in das Eigentum des Klägers" darstelle. Unerheblich sei, dass der Beklagte nicht gewußt habe, dass frisches Heu bei Pferden eine Kolik ervorrufen können. Der Beklagte habe "fahrlässig" gehandelt.

Anhand eines Sachverständigengutachtens legte das OLG den Verkehrswert der Stute auf 5.000,00 €, für das ungeborene Fohlen auf 1.200,00 € fest. Darüber hinaus hat das Gericht Behandlungskosten für alle drei Pferde in Höhe von rund 1.200,00 € zugesprochen.
OLG Karlsruhe vom 17. Januar 2008 - 12 U 73/07