Hinweise für Anfragen von Behörden
Ermittelnde Behörden senden Ihre Anfragen bitte an die E-Mailadresse info@deine-tierwelt.de Wir können nur solche Anfragen beantworten, die den Anforderungen des §24 TDDDG genügen. Hierfür sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
- Es muss ein Aktenzeichen oder eine Vorgangsnummer genannt werden
- Die Anfrage sollte den konkreten Tatvorwurf enthalten.
- Ausführungen zum voraussichtlichen Ermittlungserfolg durch die Herausgabe der Daten sollten gemacht werden.
- Eine konkrete Rechtsgrundlage, um die Daten herausgeben zu können, sollte von der Behörde benannt werden.
- Entscheidung der Behörde, ob die betroffenen Personen informiert werden müssen, muss schriftlich vorliegen.