Regeln für die Inhalte von Anzeigen und sonstigen Veröffentlichungen

  1. Es ist untersagt, über die Dienste von DTW Artikel anzubieten, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen oder die das Ansehen von DTW, mit DTW verbundenen Unternehmen oder Kooperationspartnern gefährden.

    Insbesondere dürfen folgende Artikel weder beschrieben noch angeboten werden:
    • Artikel, deren Bewerbung, Angebot oder Vertrieb Urheber- und Leistungsschutzrechte, gewerbliche Schutzrechte (z.B. Marken, Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster) sowie sonstige Rechte (z.B. das Recht am eigenen Bild, das Namens- und Persönlichkeitsrecht) verletzen.
    • Propagandaartikel und Artikel mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
    • pornografische und jugendgefährdende Artikel.
    • FSK 18 Filme oder USK 18 Spiele.
    • radioaktive Stoffe, Gift- oder Explosivstoffe sowie sonstige gesundheitsgefährdende Chemikalien.
    • Schusswaffen aller Art, Zubehör für Schusswaffen oder Munition.
    • Hieb- und Stichwaffen aller Art.
    • Produkte aus Elfenbein.
    • menschliche Organe.
    • Drogen, Arzneimittel, Medizinprodukte, soweit deren Verkauf nach den gesetzlichen Regelungen untersagt ist.
    • Tabakwaren aller Art inklusive E-Zigaretten, Wasserpfeifen und jegliches Zubehör.
    • Kreditangebote, Kreditgesuche, sonstige Finanzdienstleistungen
    • Anzeigen mit gleichem Inhalt, die wiederholt in einer oder mehreren Kategorien eingetragen werden (Spam).
    • Kontaktanzeigen aller Art
  2. Um den Tier- und Artenschutz zu gewährleisten, sind folgende Anzeigen bzw. Angebote nicht gestattet:
    • Allgemein / Alle Tiere
      • Tiere mit kupiertem Schwanz oder kupierten Ohren, außer aus dem Tierschutz
      • Tiere mit durchtrennten Stimmbändern, außer aus dem Tierschutz
      • Tiere mit entfernten Krallen oder Zähnen, außer aus dem Tierschutz
      • Jegliche Art von Nacktzüchtungen, außer aus dem Tierschutz
      • Jegliche Art von Apfelschnecken
      • Jeglicher Versand lebender Tiere, sowie Boxen und anderes Zubehör, welches für den Versand von lebenden Tieren angeboten wird
      • Albinos
      • Abgabe von Tieren an Personen unter 16 Jahren ohne ausdrückliche Zustimmung der Eltern oder deren gesetzlichen Vertretern
      • Tierheim/Tierschutzorganisationen ohne §11-Schein und Tierschutz-Siegel sowie vollständigem Titel und Anschrift der Organisation im Profil
      • Der Handel mit Tieren als Lebendfutter
      • Abgabe trächtiger Tiere
      • Abgabe von Mast- oder Schlachttieren
      • WhatsApp-Nummern im Anzeigentext mit dem Hinweis "Kontakt nur über WhatsApp"
      • Im Ausland befindliche Tiere, die nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen (zB. Listenhunde)
      • Tierpräparate
      • Verstöße gegen §11b des Deutschen Tierschutzgesetzes (TierSchG)
      • Anzeigen in denen Tiere als Geschenk, insbesondere Weihnachtsgeschenk, angeboten werden
      • Es ist nicht gestattet, Tiere ohne Schutzgebühr abzugeben.
      • Es ist nicht gestattet, Tiere unrechtmäßig weiterzuverkaufen. Liegen eindeutige Beweise vor, wird DTW die Anzeige löschen.
      • Es ist nicht gestattet, Tiere im Auftrag einer anderen Person anzubieten.
    • Hunde
      • Welpen und Junghunde (bis 6 Monate) bei denen der Standort des Angebotes außerhalb Deutschlands liegt sowie Anbieter mit Wohnort außerhalb Deutschlands (Ausnahme: - Ausgewiesene FCI-Mitglieder in der Kategorie "Rassehunde").
      • Welpen und Junghunde (bis 6 Monate) mit Geburtsort außerhalb Deutschlands (Ausnahme: Ausgewiesene Tierschutzvereine und –organisationen, Ausgewiesene FCI-Mitglieder in der Kategorie "Rassehunde")
      • Welpen von ausgewiesenen FCI-Mitgliedern, bei denen der Standort des Angebotes außerhalb Deutschlands liegt, die jünger als 15 Wochen sind oder über keine gültige Tollwutimpfung verfügen
      • Teacup-Welpen (inklusive Bezeichnungen wie "mini" oder "winzig", die eine bewusste Kleinzüchtung vermuten lassen)
      • jegliche Art von Kleinzüchtungen, die gesundheitliche Schäden und/oder Beeinträchtigungen zur Folge haben (z. B. Exotic/Pocket Bullys)
      • Ohne Genehmigung der zuständigen Behörde nach §11 Tierschutzgesetz betriebenes gewerbsmäßiges Züchten, Halten oder Handeln mit Tieren. Als gewerbsmäßige Zucht gelten bei Hunden 3 oder mehr Würfe pro Jahr, bei Katzen mehr als 5 Würfe pro Jahr
      • Anbieten eines Deckrüden, der jünger als 12 Monate ist
      • Anbieten eines Deckrüden mit kupierten Ohren oder einem kupiertem Schwanz
      • Anbieten eines Deckrüden mit ausgeprägter Brachyzephalie
      • Klassische Möpse, Englische Bulldoggen, Exotic/Pocket Bullys, Japan Chins, Pekinesen, Cavalier King Charles Spaniel und Hunde mit ausgeprägten typischen Merkmalen dieser Rassen
      • Zuchtverwendung/Trächtigkeit einer Hündin vor der Vollendung des 15. Lebensmonats oder nach Vollendung des 8. Lebensjahres
      • Das Mindestgewicht von Kleinhunden, die zur Zucht verwendet werden, muss 2 Kilo betragen
      • Abgabe von Hunden, die jünger als acht Wochen sind
      • mehr als zwei Würfe innerhalb von 24 Monaten von einer Hündin
      • Hundepensionen ohne amtliche Erlaubnis
      • Abgabe von Hunden ohne Microchip
      • Es ist nicht gestattet, Bilder, in denen kupierte Hunde abgebildet sind, bei einer Verkaufsanzeige, in der Welpen angeboten werden, zu veröffentlichen. DTW wird solche Bilder ohne Rücksprache löschen
      • Hinweise im Anzeigentext, dass der Hund gezielt darauf trainiert wird, anderen Lebewesen zu schaden
      • Anzeigen, in denen Hunde gesucht werden
      • Anbieten von Hunden mit Merle-Färbung ohne entsprechende Gen-Tests der Elterntiere auf das Merle-Gen (M-Locus)
      • Anbieten von Hunden mit Harlekin-Färbung ohne entsprechende Gen-Tests der Elterntiere auf das Merle-Gen (M-Locus) und Harlekin-Gen (H-Locus)
      • Dogo Argentino ohne Nachweis eines Hörtests (bei Welpen ist ein Hörtest beider Elterntiere erforderlich)
    • Katzen
      • Manx-, Cymric-, Sphynx-, Rex-, Munchkin-, Lykoi-, Werwolf-, Peterbald-, Exotic Shorthair, Scottish-Fold- und Scottish-Straight-Katzen, außer aus dem Tierschutz
      • Jegliche Art von kurzschwänzigen und schwanzlosen Katzenrassen, außer aus dem Tierschutz
      • Abgabe von Katzen, die jünger als zwölf Wochen sind
      • Zuchtverwendung/Trächtigkeit einer Katze vor der Vollendung des 10. Lebensmonats
      • Anbieten eines Deckkaters, der jünger als 8 Monate ist
      • Anbieten von Nachkommen von zwei weißen Elterntieren
      • Anbieten von Wildkatzen-Hybriden aus der Generation F1 bis F4
      • Anbieten von Wildkatzen-Hybriden aus der Generation F5 ohne Gentest-Nachweis der Elterntiere
      • Anbieten von Katern und Katzen mit ausgeprägter Brachyzephalie ("Peke-Face")
      • mehr als drei Würfe innerhalb von 24 Monaten von einer Kätzin
      • Anzeigen, in denen Katzen gesucht werden
      • Türkisch Angora ohne Nachweis eines Hörtests (bei Kitten ist ein Hörtest beider Elterntiere erforderlich)
    • Vögel
      • Abgabe von Vögeln (ausgenommen Papageien), die jünger als 8 Wochen sind
      • Abgabe von Papageien, die jünger als 12 Wochen sind
      • Abgabe von Vögeln, die noch nicht futterfest sind
      • Handaufzucht von Vögeln, außer in begründeten Ausnahmefällen
      • Kropftauben, Haubenenten
      • Hochzeitstauben
      • Vögel mit zuchtbedingten Einschränkungen (z. B. Federfehlbildungen/-missbildungen)
    • Kleintiere
      • Kaninchen mit Schlappohren
      • Angorakaninchen
      • Rexkaninchen
      • ausgewachsene Kaninchen, die weniger als 1 Kilogramm wiegen
      • Abgabe von Kaninchen, die jünger als 12 Wochen sind
      • Abgabe von Hamstern, die jünger als 5 Wochen sind
      • Abgabe von Ratten, die jünger als 30 Tage sind
      • Abgabe von Meerschweinchen, die jünger als 6 Wochen sind
      • Kaninchen mit brachyzephalen Merkmalen
    • Wildtiere und Exoten
      • Amphibien, Reptilien, Großpapageien, Korallen, Salzwasserfische, Salzwasser-Aquarien und Wirbellose sowie alle exotischen Säugetiere, unabhängig vom Schutzstatus
      • Alle geschützten Tierarten und deren Präparate nach EU (EG) Artenschutzverordnung (Nr. 338/97) Anhang A und B in der aktuellsten Fassung, selbst wenn eine Vermarktungsgenehmigung vorliegt. Ausgenommen sind Tiere die in der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung genannt werden.
      • Fische mit Qualzucht-Merkmalen