Ein missglücktes Überholmanöver endete am Dienstagmorgen mit zwei Leichtverletzten und 15.000 Euro Schaden. Ein Auto kam bei dem Unfall ins Schleudern und prallte seitlich gegen einen Pferdeanhänger…
Da hatte sie wohl die Entfernung falsch eingeschätzt: Eine Frau (53) aus Celle wollte am frühen Dienstagmorgen mit ihrem Mini Cooper auf der L 298 eine landwirtschaftliche Zugmaschine überholen. Doch als die Autofahrerin ausscherte, bemerkte sie, dass davor noch ein Pkw samt Pferdeanhänger fuhr. Gleichzeitig kam aus der Gegenrichtung ein Auto, das offenbar bereits näher war, als die Autofahrerin angenommen hatte.
Es kam zum Crash – und das, obwohl der Fahrer (38) des Autos, das den Pferdeanhänger zog, extra auf den Grünstreifen gefahren war, um einen Frontalzusammenstoß der beiden anderen Autos zu verhindern. Der Mini Cooper geriet bei dem Unfall ins Schleudern und stieß dabei gegen den Pferdeanhänger.
Im Anhänger waren zwei Pferde
Glück im Unglück: Beide Autofahrerinnen wurden nur leicht verletzt. Ob die beiden Pferde, die im Anhänger transportiert wurden, in Mitleidenschaft geraten sind, wird noch überprüft. Der geschätzte Sachschaden beläuft sich der Polizeiinspektion Celle zufolge auf rund 15.000 Euro.
Erst vor wenigen Wochen endete ein Vorfall mit einem Pferdeanhänger weniger glimpflich: Ein Pferd war auf der Autobahn während der Fahrt aus dem Hänger gesprungen. Daraufhin fuhren vier Fahrzeuge in das Pferd – es starb an den Folgen seiner Verletzungen.

Tipps für sicheres Überholen
Zwar sind Überholmanöver nicht die häufigste Unfallursache im Straßenverkehr. Doch wenn‘s kracht, sind die Folgen schnell dramatisch. Erst vor wenigen Tagen ist etwa im Landkreis Cuxhaven eine 22-Jährige bei einem missglückten Überholmanöver gestorben.
Der „Auto- und Reiseclub Deutschland e.V.“ (ARCD) gibt Tipps für sicheres Überholen:
- Darf ich überholen – oder gibt es ein Überholverbot?
- Kann ich überholen – reicht der Abstand zu entgegenkommenden Fahrzeugen aus?
- Wie überhole ich – müssen etwa Seitenabstände eingehalten werden?
„Gemäß § 5 StVO darf nur überholen, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist“, erklärt Frank Rentmeister von der Kreispolizeibehörde Borken gegenüber dem „ARCD“. „Man muss absehen können, dass in 15 bis 20 Sekunden kein Gegenverkehr kommt. Und man muss frühzeitig beobachten, ob es ein Überholverbot gibt“, ergänzt Fahrlehrer Kurt Bartels.








