Im Stau auf der Autobahn wenden? Das ist keine gute Idee. Das musste jetzt auch eine junge Autofahrerin auf der A27 feststellen. Sie wollte offenbar ihr nervöses Pferd aus dem Stau bringen – und bekam es dafür mit der Polizei zu tun…
Stau auf der Autobahn – das braucht wohl kein Autofahrer. Schon gar nicht am Feiertag. Doch am Freitag, dem Tag der Deutschen Einheit, musste die A27 Richtung Hannover gesperrt werden, weil ein Fahrzeug brannte. Nichts ging mehr. Unter den stehenden Fahrzeugen befand sich auch der Pkw einer 20-Jährigen – samt Pferdeanhänger. Das Pferd wurde „nach einiger Zeit des Stillstands“ offenbar unruhig, „und daraufhin auch die Fahrzeugführerin“, teilte die Polizei Polizeiinspektion Verden / Osterholz am Sonntag mit.
Falschfahrerin mit Pferd: Hohes Bußgeld und Fahrverbot
Die offensichtlich noch unerfahrene Autofahrerin entschied sich dazu, ihr Gespann im Stau zu wenden. Mehrere Kilometer fuhr sich so in falscher Richtung auf dem Seitenstreifen zurück zur letzten Anschlussstelle. Dort stoppte sie ein Einsatzfahrzeug, das eigentlich auf dem Weg zur Brandstelle war. Die Folge für die 20-Jährige: Sie bekommt der Polizei zufolge ein „erhebliches Bußgeld“, Punkte im Fahreignungsregister (umgangssprachlich: Punkte in Flensburg) und ein Fahrverbot. Denn: Auf der falschen Seite zu fahren gilt als Gefährung des Straßenverkehrs und stellt daher eine Straftat nach § 315c Strafgesetzbuch dar, so „bussgeldkatalog.org“.
Wenn auf der Autobahn Stau entsteht, müssen Autofahrer eine Rettungsgasse bilden. Zudem erinnert die Polizei daran, dass Fahrer das eigene Fahrzeug nie verlassen und „niemals ohne explizite Aufforderung durch die Polizei auf der Autobahn rückwärts“ fahren oder gar wenden sollten.








