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Ludger Beerbaum: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Springreiter ein

Anke Rottmann by Anke Rottmann
7. Oktober 2022
springreiter neil shakilov pixabay

Foto: pixabay.com/Neil Shakilov (Symbolfoto)

Springreiter Ludger Beerbaum kann aufatmen: Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen Tierquälerei gegen ihn eingestellt. Doch vorbei ist der Barr-Skandal für ihn damit aber noch nicht.

Im Januar sorgte ein Video für Wirbel. Die Aufnahmen sollen verbotene Trainingsmethoden auf dem Hof von Ludger Beerbaum zeigen. Zu sehen ist ein Springreiter, der sich mit seinem Pferd einem Hindernis nähert. Ein anderer Mann schlägt während des Sprungs mit einer Stange an die Vorderbeine des Pferdes. Der Vorwurf: Bei dem bekannten  Springreiter werden Pferde gebarrt.  Eine Insiderin hatte „RTL“ die Aufnahmen zugespielt, der Sender strahlte sie aus. Seitdem wurde gegen den international bekannten Springreiter Ludger Beerbaum ermittelt – und das gleich doppelt.

Denn nach der Ausstrahlung hat die Tierschutzorganisation „Peta“ den 59-Jährigen wegen „quälerischer Tiermisshandlung in Mittäterschaft“ angezeigt. Die zuständige Staatsanwaltschaft in Münster nahm Ermittlungen auf und stellte sie jetzt ein. Grundlage für die Entscheidung war das Filmmaterial und auch die Erklärung von Beerbaum. In der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft wird aus Beerbaums anwaltlichen Schriftsatz zitiert: Der Beschuldigte habe sich anwaltlich vertreten dahingehend geäußert, dass auf den Filmaufnahmen ein strafrechtlich relevantes Verhalten nicht zu erkennen sei. Insbesondere würden die „touchierten“ Tiere keine Schmerzerscheinungen oder Verhaltensauffälligkeiten zeigen. Die Einschätzung, dass die Tiere lediglich „touchiert“ worden seien stamme aus Beerbaums Anwaltsschreiben, teilt die Staatsanwaltschaft mit.

Springreiter Ludger Beerbaum fühlt sich bestätigt

Weiter heißt es: „Unabhängig von der Frage, ob es sich bei dem Reiter auf der Filmsequenz überhaupt um den Beschuldigten handelt beziehungsweise der Beschuldigte die vorgeworfene Methode veranlasst oder hiervon Kenntnis gehabt hat, lässt sich nach den durchgeführten Ermittlungen nicht nachweisen, dass dem betroffenen Pferd durch den Kontakt mit der Stange – wie es die Strafvorschrift voraussetzt – ,erhebliche‘ Schmerzen oder Leiden zugefügt worden sind.“ Damit wurden die Akten geschlossen.

„Die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft ist eine Bestätigung für mich“, gab Beerbaum auf seiner Homepage bekannt. „Damit ist jetzt auch bewiesen, dass die Vorwürfe im ,RTL‘-Beitrag gegen mich und meinen Stall nicht zutreffend sind. Jetzt hoffe ich, dass die Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung ebenso zu einer zeitnahen Entscheidung kommt.“

Auch die Disziplinarkommission arbeitet

Denn tatsächlich ist der „Fall Beerbaum“ bei der „Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN)“ noch offen. Dabei hatte er zuerst scheinbar schnell zu Konsequenzen geführt. Nachdem damals bereits seit einem Jahr über das Thema „Touchieren am Sprung“ diskutiert wurde, kam nach dem Skandal zügig eine Entscheidung: „Das FN-Präsidium wird nun im FN-Beirat Sport den Antrag stellen, ein Verbot des Touchierens am Sprung auch im Training in das Turniersport-Regelwerk Leistungsprüfungsordnung (LPO) aufzunehmen“, hieß es damals in einer Pressemitteilung. Dazu nahm die Disziplinarkommission ihre Arbeit auf. Sie soll prüfen, ob sich aus den Bildern der Vorwurf einer Verletzung der LPO ergibt.

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Wann kommt die Entscheidung der „Deutschen Reiterlichen Vereinigung?“

Doch auch fast neun Monate nach dem Skandal wurde noch keine Entscheidung getroffen. Wann fällt sie? „Bitte seien Sie versichert, dass alle Beteiligten daran interessiert sind, das Verfahren nicht unnötig zu verlängern“, so die Antwort der FN auf Nachfrage von pferde.de. „Wie lange es tatsächlich dauert, ist vom Verlauf abhängig. Deshalb können wir keinen Termin nennen.“ Dabei hatte die FN noch kurz nach der Ausstrahlung der Bilder im Januar klarer reagiert: „In einer ersten Bewertung der Szenen kommen wir zu dem Ergebnis, dass Teile der dokumentierten Vorgänge eindeutig nicht unserer Beschreibung des Touchierens entsprechen“, hieß es, nachdem viel Unmut über die FN hochgekocht war. „Sorry, aber Ihr analysiert, Ihr duckt euch und greift nicht durch, das hat die Vergangenheit gezeigt!“, schrieb eine Frau zum Beispiel damals bei Facebook.

Auch zu möglichen Folgen für Ludger Beerbaum will die FN nichts sagen: „Wir bitten um Verständnis, dass wir auch keine Spekulationen über mögliche Konsequenzen anstellen.“ So wird der „Fall Beerbaum“ weiter andauern.

Tags: BarrenFNLudger BeerbaumPETAPferdetrainingSpringreitenTierschutzTurniersport

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