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Meldestelle: Unfall auf Turnier – und niemand haftet

Anke Rottmann by Anke Rottmann
16. Februar 2025
Ein Pferd springt beim Springturnier über ein Hindernis.

Foto: pixabay.com/Juncala (Symbolfoto)

Ein Pferd geht nach dem Sturz der Reiterin bei einem Springturnier durch und verletzt den Leiter der Meldestelle schwer. Der klagte – doch das Gericht wies seine Forderungen ab…

Als Leiter der Meldestelle war ein Mann auf einem Springturnier in Lamprechthausen (Österreich) im Einsatz. Der heute 44-Jährige saß im Mai 2023 in dem Meldestellencontainer, als es passierte: Im der Juniorenprüfung stürzte die Reiterin, dabei rutschte der Zaum vom Kopf ihres Pferdes Cevin. Fatal: Der Zaum kam zwischen die Vorderbeine des Pferdes, das daraufhin durchging. Es krachte durch einen Zaun, rutsche auf dem Beton aus – und brach durch die Tür in die Meldestelle.

Durch den Aufprall wurde der Leiter der Meldestelle schwer verletzt, kam mit einem Schädelbruch in die Klinik. Der Unfall hatte Folgen. Noch heute kann er nur eingeschränkt arbeiten, hat zum Beispiel Tinnitus und Konzentrationsprobleme. Dazu braucht er Medikamente, damit er schlafen kann, wie die österreichische „Kronen Zeitung“ berichtet.

Meldestelle: Kein Verschulden – keine Haftung

Nach dem Unfall wollte der Mann Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Besitzer des Pferdes. Doch die Versicherung wollte nicht zahlen, der Fall landete in Kärnten vor Gericht. Und das entschied: Dem Pferdehalter ist kein Verschulden vorzuwerfen. Aber nur dann würde die Versicherung haften. Heißt: Der Mann bekommt kein Geld. Ihm bleibt jedoch noch eine Möglichkeit: Die Haftpflichtversicherung des Turnierveranstalters könnte haftbar gemacht werden.

Tags: GerichtMeldestelleSpringturnierUnfall auf Turnier

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