Erst wurde lange diskutiert, jetzt ging es plötzlich ganz schnell: Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) will neben dem Barren auch das Touchieren verbieten. Neuen Zündstoff hatte die Diskussion durch Videoaufnahmen vom Gestüt von Ludger Beerbaum erhalten.
Im Januar sorgte Ludger Beerbaum für Schlagzeilen: Der Star der Springreiter-Szene soll sein Pferd beim Training gebarrt haben – so der Vorwurf. Stimmt nicht, wehrte sich der 58-Jährige. Das sei erlaubtes Touchieren gewesen. Dennoch wird nach einer Anzeige durch Tierrechtler gegen ihn ermittelt. Und gleichzeitig heftig diskutiert. Denn: Wo liegt eigentlich die Grenze zwischen dem Barren und dem Touchieren? Warum ist das eine Tierquälerei – und das andere eine erlaubte Trainingsmethode? Mittlerweile hat die Deutsche Reiterliche Vereinigung die Reißleine gezogen und will auch das Touchieren verbieten.
Dabei stellt die FN auf ihrer Website klar: „Die fachgerechte Anwendung des Touchierens am Sprung im Sinne der Richtlinien ist nach Auffassung der FN nach wie vor nicht tierschutzrelevant.“ Heißt: Aus Tierschutzgründen gibt es keinen Grund, dass vor 30 Jahren erlaubte Touchieren zu verbieten.
Das Touchieren ist allerdings so schwierig, dass selbst Profis Probleme damit haben: „Für die handelnden Akteure ist es aber sehr schwierig, das Touchieren am Sprung exakt so durchzuführen, wie es laut Richtlinien gemacht werden soll“, sagt FN-Ausbildungsleiter Thies Kaspareit. „Die Möglichkeit, dass beim Touchieren am Sprung Fehler gemacht werden, besteht. Es gibt bei dieser Methode fast keine Fehlertoleranz. Kleine Abweichungen können negative Folgen für das Pferd haben.“

Touchieren verbieten: Reitszene begrüßt die Entscheidung
Mit dem geplanten Verbot folgt die FN der einstimmigen Empfehlung der Kommission Ausbildungsmethoden, die sich mit diesem Thema seit Anfang 2021 beschäftigt hat. Und für die Empfehlung viel Zeit brauchte, wie Kritiker sagen. Denn: Der Weltreiterverband FEI hat sich klar bereits positioniert und gesagt, dass laut seinem Regelwerk sowohl Barren als auch das Touchieren am Sprung verboten sind.
In den sozialen Medien kommt die Entscheidung der FN gut an: „Wird ja auch mal Zeit“, ist die Meinung. „Auf jeden Fall ist das Verbot eine verdammt gute, richtige und wichtige Entscheidung!“, schreibt eine Frau auf der Facebook-Seite der FN. „Klasse! So ist wenigstens in diesem Bezug Tierquälerei keine Frage der Auslegung mehr“, erklärt eine andere Frau.
Und Ludger Beerbaum? Er kann die Entscheidung der FN nachvollziehen – sagt aber gleichzeitig, dass eine differenzierte Betrachtungsweise möglich gewesen wäre.








