In Schleswig-Holstein sollen fünf Pferde über Wochen vernachlässigt worden sein. Der Vorwurf: Sie sollen kein Wasser und kaum Futter gehabt haben. Doch das Verfahren wurde jetzt eingestellt…
Es war ein kurzer Prozess: Vor dem Amtsgericht Elmshorn war ein Pferdehalter aus Gehrde wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, dass er „mehrere seiner Pferde nicht angemessen ernährt, gepflegt und untergebracht“ hatte. Die Pferde sollen in Ellerhoop (Schleswig-Holstein) im Dezember 2022 bei Temperaturen um die zwei Grad sich selbst überlassen worden sein, so die „shz“.
Für ein Pferd hatte das schreckliche Folgen. Es musste der Staatsanwaltschaft zufolge aufgrund seiner schweren gesundheitlichen Schäden erlöst werden. Trotzdem gab es kein Urteil. Das Gericht stellte das Verfahren gegen eine Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 2.500 Euro an das Tierheim Elmshorn vorläufig ein, berichtet etwa der „NDR“.
Zeugen geschockt vom Zustand der Pferde
Vier Stunde dauerte das Verfahren, fünf Zeugen wurden befragt. Darunter eine Spaziergängerin, der zufolge die Pferde „nur noch Haut und Knochen“ gewesen seien. Der Tierarzt, der die Stuten als erster untersucht habe, bestätigte, dass sie „hochgradig abgemagert“ gewesen sein, berichtet die „shz“. Seiner Einschätzung nach hätten die Pferde über mehrere Wochen Mangelernährung ausgesetzt sein müssen, um so auszusehen. Eine Amtstierärztin berichtete, die Stuten hätten das Holz der Weidezäune abgeknabbert, um an das dahinter liegende Gras zu kommen.
Dem 73-Jährige Angeklagte tue der Vorfall leid. Er habe 50 Jahre Erfahrung mit Pferden und sei davon ausgegangen, sich um nichts kümmern zu müssen, solange die Tiere auf der Weide seien. Schuld sei die falsche Kommunikation zwischen ihm und dem Vermieter der Weide gewesen, dem der Pferdehalter vertraut habe.
Kein Einzelfall: Strafbefehl für Pferdehalterin
Auch wenn es unverständlich erscheint – mit dieser Entscheidung ist das Amtsgericht nicht allein. So erhielt eine Frau aus Stemwede zuerst lediglich einen Strafbefehl, nachdem sie ihrem Pferd unnötig Qualen verursacht hatte. Denn das Pferd war nicht nur abgemagert, es hatte auch schwere Entzündungen im Mundraum.
„Das Pferd habe an Entzündungen im Kieferbereich gelitten und sei daher nicht in der Lage gewesen, Futter zu sich zu nehmen“, hieß es in der Terminankündigung des Gerichts. „Trotz tierärztlicher Empfehlung, das Tier einschläfern zu lassen, habe die Angeklagte sich nicht weiter um das Pferd gekümmert und die Wunden unbehandelt gelassen, sodass ihr das Pferd schließlich weggenommen worden und eingeschläfert worden sei.“

Für die Pferdehalterin hatte ihre Verhalten Folgen: „Mit dem Strafbefehl wurde gegen die Angeklagte wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eine Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro verhängt“, so das Landgericht Osnabrück. Insgesamt hätte sie also 1.800 Euro zahlen müssen. Doch die 64-Jährige wollte das nicht, erhob Einspruch. Nur: Sie erschien weder zu dem Prozess noch zur Berufungsverhandlung. Ihr Einspruch wurde entsprechend verworfen.
14 tote Pferde: Verfahren geplatzt, Geldstrafe für Pferdehalter
Und auch für Brötchenkönig Manfred von Allwörden gab es nur eine Geldstrafe. Der Vorwurf gegen ihn: Er soll seine Pferde vernachlässigt haben, 14 starben sogar. Ende März sollte sich der Multi-Millionär dafür vor dem Amtsgericht Ratzeburg verantworten. Doch er kam nicht. Stattdessen legte er ein Attest vor. Das reichte dem Amtsrichter nicht.
Auf Antrag des Staatsanwalts erging ein Strafbefehl – und zwar ein extrem milder: von Allwören wurde lediglich verwarnt, die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 112.500 Euro (ersatzweise 150 Tage Haft) bleibt dabei vorbehalten. Damit wurde es eine Geldstrafe auf Bewährung. Lässt er sich nichts wieder zu schulden kommen, muss er sie nicht zahlen.
Immerhin: Ganz ungeschoren kam von Allwörden nicht davon. Er muss 30.000 Euro an vier Tierschutzorganisationen sowie die Möllner Tafel zahlen. Dagegen hätte von Allwörden Einspruch einlegen können. Doch dann hätte er doch noch vor Gericht erscheinen müssen. Diesen Auftritt wollte er sich wohl ersparen. Er akzeptierte den Strafbefehl…








