Wer groß hinaus will, muss erst klein anfangen. Und das passiert beim Reiten meist auf Schulpferden. Die FN fördert daher die Turnierteilnahme mit Schulpferden und spezielle Schulpferd-Turniere.
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) setzt sich aktuell verstärkt für Reitschulen und Schulpferde ein. So läuft zum Beispiel seit November das bundesweite Projekt „100 Schulpferde Plus“. Den „Hauptpreis“ verrät dabei der Name bereits: 100 Schulpferde sollen mit jeweils 5.000 Euro bezuschusst werden. Das ist keine Pferdevermittlung – es gibt ausschließlich die finanzielle Bezuschussung. Hat ein Verein gewonnen, hat er sechs Monate Zeit, um ein geeignetes Pferd zu finden. Und: Wer bezuschusst wird, verpflichtet sich, das Pferd zwei Jahre lang als Schulpferd einzusetzen.
Jetzt folgen gleich zwei weitere Schulpferde-Aktionen. Und da dreht sich alles um das Thema Schulpferde und Turnier. So unterstützt die FN gemeinsam mit ihren Persönlichen Mitgliedern (PM) und „HKM Sports Equipment“ spezielle Turniertage nur für Schulpferde. Bis zu 40 eigenständige WBO-Veranstaltungen können in diesem Jahr eine Förderung kommen.
Schulpferd-Zuschuss: 250 Euro je Siegerehrung
Teilnehmen können alle Pferdesportvereine und -betriebe mit Sitz in Deutschland, die Mitglied im Landespferdesportverband sind und die im Zeitraum vom 18. April bis 15. November 2025 ein „PM-Schulpferdeturnier“ für Schulpferdereiter veranstalten möchten.

Die 40 Gewinner erhalten für ihre Veranstaltung Ehrenpreise von HKM Sports Equipment in Höhe von 250 Euro je Siegerehrung (für acht Siegerehrungen) sowie einen 250 Euro HKM-Gutschein für den Veranstalter. Zudem erhalten die Veranstalter Schleifensätze für die acht Siegerehrungen. Die drei kreativsten Nachberichte erhalten im Anschluss einen Preis gegeben von den Persönlichen Mitgliedern (PM). Der Sieger erhält 500 Euro, der zweite Platz 250 Euro und der dritte Platz 150 Euro.
Der Zweck der Aktion: Vereine sollen den Anreiz bekommen, „eigenständige Veranstaltungen für Schulpferdereiter auszuschreiben und diese an den Turniersport heranzuführen“, erklärt Thomas Ungruhe, Leiter der FN-Abteilung Pferdesportentwicklung.
Mit dabei ist auch Hobby Horsing
Die Voraussetzungen: Die Turnierausschreibung sollte aus acht Wettbewerben bestehen. Dabei müssen aus folgenden neun Rubriken mindestens drei ausgewählt werden: Wettbewerbe im Umgang mit dem Pferd, Geschicklichkeitswettbewerbe, Führzügel- und Longenreiter-Wettbewerbe, Reiter-Wettbewerbe, Dressurreiter- und Dressur-Wettbewerbe, Springreiter- und Stil-Spring-Wettbewerbe, Kombinierte-Wettbewerbe, Geländereiter-Wettbewerbe sowie Hobby-Horsing.
Innerhalb der drei Rubriken muss ein Wettbewerb aus der Rubrik 9 (Hobby Horsing) ausgeschrieben werden. Die sieben weiteren Wettbewerbe können aus den Rubriken 1 bis 8 frei ausgewählt werden. Neben den eigenen Reitern müssen Teilnehmer aus mindestens zwei weiteren Schulpferdevereinen oder -betrieben eingeladen werden. Bewerbungsschluss ist der 2. März 2025.

Schulpferde-Champions bekommen Ehrenpreise
Doch das ist nicht die einzige Aktion, mit der die FN in diesem Jahr mehr Reiter mit Schulpferden auf Turniere locken will. Gemeinsam mit „Effol“ sucht die FN die Schulpferde-Champions 2025. Das Ziel: Mit der Aktion sollen Turnierveranstalter motiviert werden, ein bis zwei ihrer Wettbewerbe (beziehungsweise Prüfungen) mit einer Sonderwertung für Schulpferdereiter auszuschreiben. Dafür sollen insgesamt bis zu 100 Siegerehrungen mit Ehrenpreisen in Höhe von 100 Euro je Siegerehrung und einem Schleifensatz gesponsert werden.
Auch hier können alle Pferdesportvereine und -betriebe mit Sitz in Deutschland teilnehmen, die Mitglied im Landespferdesportverband sind. Und: Sie müssen bis zum 15. November 2025 im Rahmen ihrer LPO/WBO-Veranstaltungen oder einer rein breitensportlichen Veranstaltung Sonderwertungen für Schulpferdereiter ausschreiben. Förderanträge und detaillierte Informationen gibt es hier. Die Vergabe der Sonderwertungen erfolgt nach Eingang der Förderanträge.

Schulpferd muss auch wirklich Schulpferd sein…
Im Rahmen der Sonderwertung sind ausschließlich Schulpferdereiter auf Schulpferden teilnahmeberechtigt. Und das heißt: Die Pferde dürfen nicht im Besitz des Teilnehmers beziehungsweise der Familie des Teilnehmers sein. Sie müssenalso entweder im direkten Besitz des Reitvereins oder -betriebes des Reitschülers stehen oder es sind Privatpferde, die regelmäßig (mindestens zweimal pro Woche) unter verschiedenen Reitern im Schulbetrieb eingesetzt werden.
Und: Aus Gründen der Chancengleichheit dürfen Teilnehmer mit Reitbeteiligungen an Schul- oder Privatpferden nicht mehr als zweimal pro Woche das Reitbeteiligungspferd im Unterricht reiten, um mit diesem Pferd startberechtigt zu sein. Für Privatpferde, die für einen Schulbetrieb zur Verfügung gestellt werden (auch Reitbeteiligungen), wird eine schriftliche Bestätigung verlangt, dass die Pferde mindestens zweimal pro Woche unter verschiedenen Reitern eingesetzt werden. An den Wettbewerben beziehungsweise Prüfungen mit Sonderwertung müssen gemäß Ausschreibung neben dem eigenen Verein auch mindestens vier weitere Vereine oder Betriebe startberechtigt sein.








