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Neue Gebührenordnung: So viel teuerer wird der Tierarzt ab Oktober

Anke Rottmann by Anke Rottmann
23. Juli 2022
Tierarzt beim Pferd

Foto: Adobe Stock/Chalabala (Symbolfoto)

Strom, Gas, Lebensmittel – alles wird teurer. Und jetzt zieht auch der Tierarzt nach. Grund: Die Gebührenordnung wurde angepasst. pferde.de hat einmal nachgesehen, was auf Pferdebesitzer dann zukommt

Seien wir ehrlich: Wenn sie nicht gerade zum Freundeskreis gehören, sehen wir Tierärzte nicht besonders gern. Denn sie bedeuten in erster Linie, dass es unserem Partner auf vier Hufen gerade nicht gut geht. Das soll sich durch den Besuch des Veterinärs ändern. Doch kaum geht es unserem Pferd wieder gut, leidet unser Portemonnaie. Denn die medizinischen Behandlungen sind meist vor allem eins: teuer.

Und jetzt kommt noch mehr auf Pferdebesitzer zu. Der Grund: Das Bundeskabinett hat eine neue Gebührenordnung für Tierärzte, kurz GOT, beschlossen. Sie soll ab Oktober 2022 gelten. Und die Tierärzte freuen sich darüber. Was eigentlich kein Wunder ist, denn die letzte Erhöhung ist mehr als 20 Jahre her: 1999 wurden die Kosten zuletzt angepasst.

Notfälle bei Pferden? Lieber schnell den Tierarzt oder die Tierärztin rufen.
Foto: Adobe Stock/Dusko (Symbolfoto)

Moderne Medizin hat ihren Preis

Seitdem hat sich viel getan: Immer neue Therapien wurden entwickelt, neue Geräte kamen auf den Markt. Diese moderne Medizin hat ihren Preis, das weiß auch das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

„Modernste Untersuchungsverfahren, wie die Kernspintomografie sind für viele Tiere ein Segen. Denn Tumore oder Nervenverletzungen lassen sich nur so erkennen“, heißt es in einer Stellungnahme der Behörde. „Verfahren wie diese müssen Tierärztinnen und Tierärzte natürlich auch angemessen abrechnen können. Die Kosten für die Behandlung von Tieren werden überwiegend zwar steigen, jedoch ermöglicht das gleichzeitig den Fortbestand vieler Tierarztpraxen. Das erhöht die Attraktivität der kurativen Tätigkeit, der tierärztlichen Notdienste und flächendeckenden tierärztlichen Nutztierbetreuung.“

Was genau auf Tierhalter zukommt, ist trotz Gebührenordnung, in der alles festgelegt ist, für Laien nicht immer  leicht zu durchschauen. Warum? Weil Veterinäre den einfachen, zweifachen oder dreifachen Satz in Rechnung stellen können. Welcher fällig wird, hängt von mehreren Faktoren ab, zum Beispiel:

  • Komplikationen während der Behandlung
  • gestresstes oder aggressives Tier, das Mitarbeiter beruhigen oder halten müssen
  • Ausstattung der Tierartpraxis
  • Praxismiete
  • Behandlung am Wochenende, einem Feiertag oder während der Nacht
Tierärzte fürchten das Reserveantibiotikaverbot – aber ist die Sorge berechtigt?
Foto: Adobe Stock/vchalup (Symbolfoto)

Tierarzt: Untersuchung kostet jetzt fast 60 Prozent mehr

Für die neuen Gebühren wurden vorab Experten für ein Gutachten befragt. Und die sahen eine dringende Notwendigkeit, die GOT an die aktuellen Behandlungsmöglichkeiten anzupassen – vor allem bei  Kleintieren und Pferden. Insbesondere für Leistungen mit hohen Gerätekosten wie die modernen Bildgebungsverfahren sei eine höhere Gebühr dringend notwendig. Dabei zahlen Pferdebesitzer schon jetzt am meisten, stellt das Gutachten fest: Den höchsten Gebührensatz berechneten im Normalbetrieb die Pferdepraktiker, im Notdienst lagen die Kleintiere vorne.

Doch was kommt da genau auf Pferdebesitzer zu? So soll eine allgemeine Untersuchung mit Beratung dann mindestens 30,78 Euro kosten – vorher waren es beim einfachen Satz 19,24 Euro. Heißt: Die Untersuchung wird fast 60 Prozent teurer.

Die Folgeuntersuchung kostete früher mindestens 15,39 Euro, jetzt sind es schon 24,62 Euro. Und auch große Ställe zahlen deutlich mehr: Eine sogenannte Bestandsuntersuchung mit bis zu 20 Tieren wurde bislang mit mindestens 32,07 Euro berechnet, nach der neuen Verordnung werden es 38,16 Euro.

Szintigrafie? Kostet mindestens 457,94 Euro

Auch die Preise für Impfungen werden deutlich anziehen. Denn alleine für die Injektion waren früher mindestens 5,77 Euro fällig, jetzt sind es mit 11,50 Euro fast doppelt so viel. Bei größeren Untersuchungen wird es ebenfalls deutlich teurer: Eine Szintigraphie stand früher mit mindestens 384,82 Euro in der Gebührenordnung, nun sind es 457,94 Euro.

Nur in einem Fall sinkt der Preis: Muss ein Tierarzt ein Pferd einschläfern, kann er nach der neuen Gebührenordnung dafür mindestens 73,90 Euro berechnen – bislang waren es 92,37 Euro.

Tags: PferdegesundheitTierarzt

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