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Neue Tierarztkosten – ein Schock für Pferdebesitzer 

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20. April 2023
Eine Tierärztin untersucht das Hufgelenk eines Pferdes.

Foto: Adobe Stock/Brastock Images (Symbolfoto)

Die neue Gebührenordnung der Tierärzte sorgt aktuell für viel Ärger in Deutschlands Ställen. Nicht nur Pferdebesitzer, auch Verbände kritisieren sie deutlich. pferde.de nennt die größten Ärgernisse und verrät, warum der richtige Schutz vor zu hohen Tierarztkosten jetzt besonders wichtig ist.

Seit November 2022 ist sie in Kraft – und ist seitdem täglich ein Schock für Pferdebesitzer. Denn die neue Gebührenordnung der Tierärzte (GOT) treibt die Tierarztrechnungen in die Höhe. Besonders umstritten ist dabei die neue Hausbesuchsgebühr. Sie bedeutet für Pferdebesitzer: Kommt der Tierarzt zum Partner auf vier Hufen, sind direkt erstmal 34,50 Euro fällig – ohne, dass der Arzt irgendetwas gemacht hat.

Das Fatale daran: Da es eine Gebühr ist, kann sie nicht aufgeteilt werden. Das heißt: Kommt ein Tierarzt in einen größeren Stall, um zum Beispiel 20 Pferde von 20 Besitzern zu impfen, dann muss jeder Besitzer diese Gebühr zahlen. Das wären in diesem Fall insgesamt 690 Euro – nur dafür, dass der Tierarzt kommt.

Hausbesuchsgebühr als Tierarztkosten

Darüber ärgern sich nicht nur Pferdebesitzer, auch die Verbände laufen Sturm gegen diese Gebühr. Darunter auch der Rennsportverband „Deutscher Galopper e.V.“. Dessen Präsident Michael Vesper hat nicht nur an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir geschrieben – er hat die Gebühr auch rechtlich überprüfen lassen.

Das Ergebnis ist eindeutig: Die Anfahrt ist keine berufsspezifische Tierarztleistung, sondern ein allgemeiner Aufwand. „Da der Tatbestand der Hausbesuchsgebühr aber tierartbezogen und nicht verwendungsabhängig geregelt ist, kann diese Gebühr selbst dann, wenn sie nicht per se rechtswidrig wäre, beim Besuch von Hauspferden nicht entstehen“, heißt es in dem Gutachten, wie der Verband in einer Mitteilung schreibt.

Pferd und Tierarzt
Foto: pixabay.com/skeeze (Symbolfoto)

Auch die „Deutsche Reiterliche Vereinigung“ (FN) kritisiert diese Gebühr: „Der Pferdepraktiker ist üblicherweise darauf ausgelegt, als Fahrpraxis unterwegs zu sein“, so Generalsekretär Soenke Lauterbach. „Das heißt, ein Einbestellen der Pferde in die Praxis ist in der Regel gar nicht möglich oder vorgesehen. Deshalb sieht die GOT die Berechnung eines Wegegeldes von 3,50 Euro pro Doppelkilometer vor, mindestens 13 Euro pro Pferdeeigentümer.“ Dann wird er deutlich: „Die ‚FN‘ fordert die Rücknahme der Hausbesuchsgebühr für die Pferdefahrpraxis.“

Untersuchungen werden fast 60 Prozent teurer

Ddie Hausbesuchsgebühr ist nicht der einzige Preis-Hammer für Pferdebesitzer bei den Tierarztkosten. Eine allgemeine Untersuchung mit Beratung kostet jetzt mindestens 30,78 Euro – vorher waren es beim einfachen Satz 19,24 Euro. Heißt: Die Untersuchung wird fast 60 Prozent teurer.

Für Turnierreiter wird die Erhöhung auch zu einem finanziellen Fiasko werden. Denn: In Deutschland sind für Turnierpferde die Impfungen gegen Influenza und Herpes Pflicht. Das heißt: Alle Pferde brauchen sie. Auf der Rechnung stehen dann nachher für den Pflicht-Pieks gleich sechs Posten: die allgemeine Untersuchung des Pferdes, der Impfstoff, die Impfung, die Bescheinigung der Impfung, das Wegegeld plus die Hausbesuchsgebühr. Zudem kommt die Mehrwertsteuer dann noch obendrauf.

Tierärzte fürchten das Reserveantibiotikaverbot – aber ist die Sorge berechtigt?
Foto: Adobe Stock/vchalup (Symbolfoto)

Pferde-Krankenversicherung deckt auch OPs ab

Mit ein Grund für die hohen Preise: Pferde wurden nicht als landwirtschaftliche Nutztiere eingeordnet, sondern als Haustiere. „Das widerspricht der klaren Einordnung des Pferdes als landwirtschaftliches Nutztier, beispielsweise im EU-Recht“, so Lauterbach. „Die fehlerhafte Auslegung der BTK führt unter anderem dazu, dass eine tierärztliche Behandlung auf einem Pferdebetrieb mit dem im Normalfall nicht vorgesehenen Hausbesuch eines Kleintierpraktikers gleichgesetzt wird und sorgt für eine weitere Erhöhung der Tierarztkosten.“

Ob sich die Verbände durchsetzen können und die neue GOT tatsächlich geändert wird? Fraglich! Schließlich wurden die Verbände auch vorher nicht gefragt. „Die Preise beruhen auf einer wissenschaftlichen Studie, die das BMEL in Auftrag gegeben hat, um die tierärztlichen Leistungen zu bewerten“, betont die Bundestierärztekammer (BTK) in einer Mitteilung. „Änderungen der GOT kann nur der Gesetzgeber vornehmen“, die BTK weiter. Nach Auskunft des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Ministeriums (BMEL) seien derzeit keine Änderungen geplant, so die BTK.

Für Pferdebesitzer heißt das: Sie müssen in den sauren Apfel beißen – und zahlen. Oder sie wählen einen zusätzlichen Schutz für sich und ihr Pferd – eine Pferde-Krankenversicherung. Diese deckt nicht nur den Tierarztbesuch im Stall ab. Bei den Uelzener Versicherungen bedeutet das zum Beispiel:

  • Kostenübernahme bis zu 100 Prozent vom zweifachen Satz der GOT für ambulante und stationäre Behandlungen sowie Operationen.
  • Kein Jahreslimit!
  • Alle Operationen und Leistungen aus der Pferde-OP-Versicherung premium plus sind mitversichert.
  • Alle medizinisch notwendigen ambulanten und/oder stationären tierärztlichen Behandlungen sind mitversichert.
  • Prophylaxemaßnahmen sind bis 100 Euro unabhängig von einer vereinbarten Selbstbeteiligung mitversichert.
Tags: GOTPferde-KrankenversicherungPferdegesundheitTierarztkosten

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