Für 15.000 Euro hat eine Frau ein Pferd gekauft. Vier Wochen später lahmte es. Der Fall landete vor Gericht – und dort sieht die Richterin einen klaren Fall.
Der Kauf eines Pferdes ist aufregend. Und kann durchaus seine Tücken haben. Damit die neuen Besitzer wissen, wie gesund das Pferd ist, sollte vorab eine Ankaufsuntersuchung gemacht werden. Doch auch sie ist keine Garantie – wie eine 46-Jährige aus dem Landkreis Weilheim-Schongau erfuhr. Denn vier Wochen später war ihr neues Pferd Why Not lahm. Jetzt will die Käuferin Geld – vom Verkäufer und vom Tierarzt.
15.000 Euro hat sie vor zwei Jahren gezahlt, die will sie zurückhaben. Dazu noch die Kosten für Futter und Tierarztbehandlungen – insgesamt fordert sie 34.000 Euro. Und geht dafür vor Gericht.
Die Frau macht gegenüber dem ehemaligen Besitzer eine Sachmängelhaftung geltend. Dem Tierarzt wirft sie vor, dass er sie nicht ausreichend aufgeklärt habe. Denn: Bei der Untersuchung diagnostizierte er eine „zehenweite Stellung“. So werden nach außen zeigende Zehenspitzen bezeichnet. Welche Risiken diese Diagnose mit sich trägt, sei ihr nicht gesagt worden, so die Frau. Und: Hätte sie es gewusst, hätte sie das Pferd nicht gekauft.

Pferd lahmt: Richterin schlägt Vergleich vor
Der Tierarzt verteidigte sich: Ob aus der zehenweiten Stellung eine Lahmheit entsteht, würde auch von der Hufpflege abhängen. Der vom Gericht bestellte Sachverständige jedoch erklärte, dass es sich um ein „junges, unbelastetes Pferd“ gehandelt habe, wie der Münchner „Merkur“ berichtet. Über ein erhöhtes Risiko hätte der Tierarzt daher aufklären müssen.
Die vorsitzende Richterin sprach in der ersten Verhandlung von einem „klaren Fall“. Im Januar werde sie der Klage stattgegeben, wenn es bis dahin keine Einigung gibt. Und dann schlug sie einen Vergleich vor: Verkäufer und Tierarzt zahlen der Frau 15.000 Euro – und sie behält das Pferd. Die Entscheidung der Männer steht noch aus…








