Krank, abgemagert, eingeschläfert: Der prominente Züchter und Ex-Bäckerei-Chef Manfred von Allwörden steht im Verdacht, seine Tiere vernachlässigt zu haben. Jetzt erhob die Staatsanwaltschaft Anklage.
Die Bilder sind schrecklich: Auf einer Weide standen geschwächte und abgemagerte Pferde. Spaziergänger wurden aufmerksam, alarmierten das zuständige Veterinäramt. Und das zeigte die Verantwortlichen schließlich an. Dabei kam heraus: Die Pferde gehören einem bekannten Züchter: Manfred von Allwörden.
Der heute 62-Jährige hatte sich eigentlich als Besitzer der familieneigenen Großbäckerei einen Namen gemacht. Das Unternehmen machte jährlich mehr als 100 Millionen Euro Umsatz. Doch sein Herz schlug schon lange für Pferde. Und so übernahm er vor elf Jahren den bekannten Grönwohldhof im Kreis Storman. Ein Ort mit Geschichte: Hier war der legendäre Donnerhall zuhause.
Für von Allwörden standen jedoch Springpferde im Mittelpunkt. Seine Zucht hatte Erfolg: Bei der Holsteiner Körung 2019 stellte das Gestüt die größte Anzahl von Hengsten aus eigener Zucht oder Aufzucht, zudem war der Sieger auf dem Grönwohldhof aufgewachsen. Das allein reichte von Allwörden nicht: Er machte aus dem Grönwohldhof mit vielen Außenstellen eines der größten Gestüte Schleswig-Holsteins mit mehr als 1.000 Pferden.

Sein Image als Pferde-Liebhaber bekam im November 2022 Risse. Damals wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelte. Vorwurf: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Genauer: „Die Pferde sollen nicht regelmäßig entwurmt worden sein. Dadurch hat sich der Ernährungszustand rapide verschlechtert“, sagte Oberstaatsanwalt Christian Braunwarth in einem Interview.
Züchter: Aus Kostengründen nicht entwurmt?
Jetzt sind die Ermittlungen abgeschlossen – und die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen von Allwörden erhoben. Vorwurf: Von Allwörden soll in mehreren Fällen und über Monate Pferde vernachlässigt haben, drei Tiere seien infolge der mangelhaften Versorgung gestorben. Insgesamt geht es in der Anklage um sechs Pferde. „Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, in sechs rechtlich selbstständigen Fällen im Zeitraum von Juni 2021 bis Oktober 2022 jeweils durch Unterlassen Wirbeltieren länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt zu haben“, so die Staatsanwaltschaft.
Denn, so die Staatsanwaltschaft weiter: Es habe Mängel in der Haltung und Versorgung der Pferde gegeben. Diese Mängel wurden, so der Vorwurf, trotz Aufforderung nicht abgestellt. Die Folge: Einige Pferde waren von Parasiten befallen. Das Ausmaß der Erkrankung sei, so die Staatsanwaltschaft, vermeidbar gewesen – zum Beispiel durch eine regelmäßige Entwurmung. Doch auf die wurde verzichtet – auch aus Kostengründen.
Jetzt liegt die Anklage beim Amtsgericht Ratzeburg. Es entscheidet, ob es zu einem Verfahren kommen wird. Welche Strafe dem Unternehmer dann drohen könnte? Eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.








