• Pferdemarkt
  • Versicherung
  • Reitbeteiligungen
  • Kleinanzeigen
  • Reiterferien
  • Magazin
No Result
View All Result
Pferde.de Magazin
Pferde.de Magazin
  • News
  • Allgemein
    • Pferderassen
    • Menschen & Geschichten
    • Kolumnen
  • Ratgeber
    • Gesundheit
    • Berufe im Pferdesport
    • Turnier
    • Zucht
  • Pferdemarkt
  • Newsletter
  • News
  • Allgemein
    • Pferderassen
    • Menschen & Geschichten
    • Kolumnen
  • Ratgeber
    • Gesundheit
    • Berufe im Pferdesport
    • Turnier
    • Zucht
  • Pferdemarkt
  • Newsletter
No Result
View All Result
Pferde.de Magazin
No Result
View All Result

Pferdekauf – bloß nicht per Handschlag

Anke Rottmann by Anke Rottmann
13. Mai 2020
Foto: AdobeStock (Symbolfoto)

Foto: AdobeStock (Symbolfoto)

Egal, ob ein Pferd gekauft oder verkauft werden soll – in den meisten Fällen ist das ein hoch-emotionaler Moment. Und birgt so manche Tücken, wie Anja Voelkel, Reiterin und Anwältin aus Sievershütten, spezialisiert auf Pferderecht, im Interview verrät…

Welchen Grund-Fehler sollten Verkäufer unbedingt vermeiden?

Sie sollten auf keinen Fall das Pferd in den Himmel loben und schreiben oder sagen, dass es ganz besonders toll ist – und dann hält das Pferd nicht, was versprochen wurde.

Für wen ist der Kaufvertrag wichtiger – für den Käufer oder Verkäufer?

Er ist für beide Seiten absolut wichtig, weil er vor späteren möglichen Ansprüchen schützen kann. Wichtig ist dabei, dass man sich nicht einfach irgendein Formular aus dem Internet runterlädt, weil es möglicherweise veraltet ist oder den Bestimmungen nicht entspricht. Einen seriösen Kaufvertrag gibt es zum Beispiel über die Deutsche Reiterliche Vereinigung.

Also raten sie vom Kauf per Handschlag ab?

Unbedingt. Auch mündliche Absprachen können Probleme bringen. Sollte es später zu Streitigkeiten kommen, steht dann zum Beispiel Aussage gegen Aussage. Auch wenn es Zeugen gibt, können die sich gegenteilig erinnern. Das macht ein mögliches Verfahren viel schwieriger.

Muss man eine Ankaufsuntersuchung machen lassen?

Man muss nicht – aber ich rate auf jeden Fall dazu. Auch sie ist, im Falle eines Falles, für beide Seiten bei einem möglichen Streit eine wichtige Grundlage.

Aber es gibt Verkäufer, die keine Ankaufsuntersuchung wollen…

Ja, dabei kann sie auch den Verkäufer schützen. Die Untersuchung stellt den Gesundheitszustand des Pferdes beim Verkauf dar – und kann später zum Beispiel beweisen, dass ein angemahnter Mangel noch nicht vorhanden war. Ein Verbot der Ankaufsuntersuchung durch den Verkäufer sollte im Vertrag festgehalten werden. Aus Verkäufersicht ist es aber genauso sinnvoll festzuhalten, dass der Käufer eine Ankaufsuntersuchung ablehnt.

Was bringt ein Gewährleistungsausschluss?

Wird das Pferd von einer Privatperson verkauft, kann die Haftung für Mängel in der Regel ausgeschlossen werden.  Aber ein Gewährleistungsausschluss im Verbrauchsgüterkauf, also der Verkäufer ist Unternehmer und der Käufer eine Privatperson, für verborgene Mängel ist nicht möglich. Haftung für bekannte Mängel kann jedoch ausgeschlossen werden, indem sie offenbart werden – am besten schriftlich.
Lediglich wenn ein Unternehmer an einen Unternehmer verkauft, ist ein Gewährleistungsausschluss möglich.

Heißt dass, ich kann dann als Käufer nichts machen?

Das hängt vom Kaufvertrag ab. Ich rate dazu, möglichst alles in den Kaufvertrag zu schreiben, was besprochen wurde – und auch alles, was dem Käufer wichtig ist. Wenn der Käufer ein M-ausgebildetes, Schmied- und verladefrommes Pferd möchte – dann sollte das alles im Vertrag stehen. Auch die Eigenschaften des Pferdes, ob kinderlieb und geländesicher, sollten drinstehen.

Worauf sollten Käufer noch achten?

Sie sollten längerfristig denken. Wer heute eine Stute kauft und im Vertrag steht „wird nicht als Zuchtstute verwendet“, kann nicht ein Jahr später doch eine Zucht beginnen.

Was sind die typischen Streitfälle beim Pferdekauf bzw. verkauf?

In den meisten Fällen geht es um einen Mangel des Pferdes. Ein ganz klassischer Fall: Man kauft ein Pferd und nach zwei Wochen lahmt es. Der Tierarzt stellt zuerst nichts fest und irgendwann gibt es dann doch die Diagnose, zum Beispiel Chip, Hufrollenveränderung oder Probleme mit den Dornfortsätzen. Dann geht es um die Frage: Ist das ein Mangel? Ja – wenn das gesundheitliche Problem zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorlag.

Das klingt unkompliziert…

Unkompliziert ist es nicht aufgrund der Frage der Beweisbarkeit, da das Bestehen des Mangels auf den Zeitpunkt der Übergabe rückdatiert werden muss.
Eine Privatperson muss im Falle eines wirksamen Gewährleistungsausschlusses für keine Mängel haften, weder gesundheitlich noch charakterlich usw. – es sei denn, er handelt arglistig. Liegt kein wirksamer Gewährleistungsausschluss vor, muss aber der Käufer beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorgelegen hat.
Ein Pferdehändler im Verbrauchsgüterkauf dagegen muss als Verkäufer – wenn sich der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate gezeigt hat – beweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorgelegen hat. Das ist ein großer Vorteil für den Käufer.

Gibt es Fälle, die Sie frustrieren?

Ja, es gibt Fälle, die unbefriedigend sind  – für alle Seiten. Zum Beispiel wenn ein Pferd plötzlich bei dem neuen Reitern immer steigt. Gerichte sagen da: Steigen eignet sich nicht für die Beweislastumkehr, das heißt, dass im Verbrauchsgüterkauf der Käufer beweisen muss, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag. Dieser Beweis gelingt meistens nicht, weil man keine Zeugen findet, die aussagen, dass das Pferd vorher schon gestiegen ist und Steigen ein typisches reiterliches Problem darstellt, es also typischerweise am Käufer liegt. Gelingt dem Käufer der Beweis aber doch, erhält der Verkäufer ein unrittiges Pferd zurück.

Was ist ihr wichtigster Tipp für Käufer und Verkäufer?

Die Gefühle aus dem Spiel zu lassen – das beherzigt aber leider keiner. Wenn ich ehrlich bin: Ich auch nicht… (lacht)

Wer kommt eher zu Ihnen: Der Profireiter oder der Amateur?

Ganz eindeutig die Freizeitreiter, weil sie meist beim Kauf nicht so vorbereitet sind. Ambitionierte Amateurreiter oder Profis prüfen das Pferd meist vorher sehr genau und meist haben sie auch mehr Erfahrungen mit Pferden. Für Freizeitreiter ist es oft Liebe auf den ersten Blick und das kann leider schief gehen.

Was raten Sie Freizeitreitern, um solche Enttäuschungen zu vermeiden?

Vor dem Kauf genau zu überlegen, was man eigentlich möchte. Wer ein Freizeitpferd zum Ausreiten möchte, braucht kein M-Dressur-Pferd. Und: Holen Sie sich einen Profi an Ihre Seite, der Pferdesachverstand hat und das Pferd beurteilen kann.

Tags: PferdekaufPferdeverkaufRechtsfragen

Beliebteste Beiträge

Clamsi in der Pferdeklappe
Menschen & Geschichten

Aus Mitleid: Schlachter bringt Clamsi zur Pferdeklappe

Vielseitigkeitsreiter Harald Hertgsell verstarb nach einem Reitunfall.
Allgemein

Vielseitigkeitsreiter Herzgsell stirbt nach Sturz vom Pferd

Foto: Animal Welfare Foundation
Allgemein

Stutenblutfarmen: Island wird endlich angemahnt

Isabell Werth mit Wendy, dem Pferd, das sie von Andreas Helgstrand übernahm, beim Grand Prix Spécial bei den Olympischen Spielen in Paris.
Allgemein

„Kleiner bitterer Beigeschmack“: Werths Siege mit Helgstrand-Pferd Wendy

No Result
View All Result

Neueste Beiträge

Eine junge Frau geht mit einem Pferd im Wald spazieren.

Pilgern mit Pferd auf den Jakobswegen

Vorsicht Zecken! Borreliose beim Pferd

Weidehaltung richtig gestalten: Tipps für Pferdebesitzer

Oldies but Goldies: Alte Pferde in der Haltung und Pflege

Pferde richtig anweiden: Tipps für einen sicheren Start auf der Weide

Geländereiten: Freiheit und Abwechslung für Pferd und Reiter

© 2025 pferde.de Dienstleistungen GmbH

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies & Tracking
  • Presse
  • AGB
No Result
View All Result
  • News
  • Allgemein
    • Pferderassen
    • Menschen & Geschichten
    • Kolumnen
  • Ratgeber
    • Gesundheit
    • Berufe im Pferdesport
    • Turnier
    • Zucht
  • Pferdemarkt
  • Versicherung
  • Newsletter

© 2025 pferde.de Dienstleistungen GmbH