Eine Frau kaufte sich ein Pferd. Doch das Tier, das als „etwas dominant“ beschrieben worden war, entpuppte sich als sehr aggressiv. Deshalb sollte die Verkäuferin es zurücknehmen, aber sie weigerte sich. Der Fall landete vor Gericht. Mit dem Ergebnis: Das war arglistige Täuschung, sie muss das Pferd nehmen…
Wer sich ein Pferd kauft, weiß: Es gehört auch immer eine Portion Glück dazu. Denn das Pferd, das sich beim Proberitt so entspannt und cool gezeigt hat, kann in der neuen Umgebung plötzlich deutlich feuriger sein. Deshalb werden die Vorbesitzer meist ausgefragt. Doch das kann auch mal schief gehen. Denn so manche Formulierung ist mehr als eine freundliche Umschreibung…
Dieser Erfahrung machte auch eine Frau aus Niedersachen. Sie kaufte eine Stute für 5.200 Euro. Im Vertrag stand, dass das Pferd „etwas dominant“ sei. Doch kaum war die Stute bei ihr im Stall, zeigte sich: Sie ist nicht „etwas dominant“ – sie ist aggressiv. Die Stute lege die Ohren an und laufe mit gesenktem Kopf auf die Mitarbeiter zu, so die neue Besitzerin. Die Folge: Sie focht den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung an, verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Pferdes.
Stute keilt an der Longe aus
Dagegen wehrte sich die Verkäuferin – und bekam auch vom Landgericht Braunschweig Recht. Doch die Käuferin legte Berufung ein. Und so landete der Fall vor dem Oberlandesgericht Braunschweig. Dort entschieden die Richter: Die Käuferin hat ein Anfechtungsrecht.

Bei dem Verfahren stellte sich heraus: Die Verkäuferin hatte das Pferd selbst erst einen Monat zuvor gekauft – für einen deutlich geringeren Preis. Vor Gericht sagten daher auch die Vorbesitzer aus. Und sie gaben an, dass sie die neue Besitzerin informiert hätten, dass die Stute sich beim Longieren regelmäßig in Richtung des Longierenden zubewegt und nach hinten ausgekeilt habe. Die gerichtlich bestellte Sachverständige bestätigte später, dass das Pferd damit ein aggressives Verhalten gezeigt habe, das sich nicht ohne Weiteres korrigieren ließe.
„Etwas dominant“ ist verniedlichend, so die Richter
Folgerung der Richter: Die aktuelle Verkäuferin habe von dem aggressiven Verhalten der Stute gewusst – und die neue Käuferin nicht aufgeklärt. Und dass, obwohl es für die Entscheidung der Klägerin, das Pferd zu kaufen, offensichtlich von Bedeutung gewesen wäre. Dazu stellten die Richter fest: Auch die Beschreibung im Kaufvertrag rechtfertige kein anderes Ergebnis. Das aggressive Gebaren des Pferdes gehe eindeutig über ein als „etwas dominant“ beschriebenes Verhalten hinaus.
Ihrer Aufklärungspflicht sei die Beklagte mit der eher verniedlichenden Formulierung daher nicht nachgekommen. Im Hinblick auf die Ausführungen der Sachverständigen habe der Senat ausgeschlossen, dass die Beklagte darauf vertraut habe, die ihr bekannten Verhaltensweisen des Pferdes binnen eines Monats nachhaltig korrigiert zu haben.
Der Senat entschied danach mit Urteil vom 30. Januar 2025 (Az. 8 U 215/22), dass die Beklagte der Klägerin den Kaufpreis Zug um Zug gegen die Herausgabe des Pferdes zu ersetzen habe. Das teilte das Oberlandesgericht am 20. Februar mit. Daneben kann die Klägerin auch teilweise die Zahlung der Kosten für die Unterstellung, Fütterung und notwendigen Tierarztkosten für das Pferd verlangen.








