Kurz nach dem Kauf lahmt das Pferd. Die neue Besitzerin will den Kaufpreis von 140.000 Euro zurück. Doch das Landgericht Paderborn winkt ab…
Das Recht aufs Traumpferd gibt es nicht – das sagte Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof, schon vor fünf Jahren. Damals kaufte eine Frau bei einer Auktion ein fünfjähriges Pferd, das als Sportpferd ausgebildet werden sollte. Sie träumte bereits von den ganz großen Siegen – doch die Realität sah anders aus: Es traten Rittigkeitsprobleme auf, vor allem vor Hindernissen verweigerte das Pferd. Sie ließ das Pferd röntgen, dabei wurden Engstände der Dornfortsätze der Wirbelsäule entdeckt, sogenannte Kissing Spines.
Daraufhin wollte die Frau wegen arglistiger Täuschung vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Bundesgerichtshof sagte: Nein! Grund: Zwischen Verkäufer und Käuferin wurde keine sogenannte Beschaffenheitsvereinbarung, etwa zur gesundheitlichen Verfassung oder Rittigkeit, geschlossen. Daher haftet der Verkäufer nur für den Gesundheitszustand bei der Übergabe – und nicht für eine zukünftige Entwicklung.
Pferd für 140.000 Euro gekauft
Doch wie ist es, wenn das Pferd nach dem Kauf plötzlich lahmt? Mit dieser Frage musste sich gerade das Landgericht Paderborn beschäftigen. Geklagt hatte eine Frau, die im November 2022 ein Pferd für 140.000 Euro gekauft hatte. Doch nur vier Monate später lahmte das Pferd plötzlich. Der Tierarzt kam, die nächsten Kosten entstanden.
Am Ende reichte es der Frau: Sie wollte von dem Verkäufer den Kaufpreis zurück – plus Tierarzt- und Unterbringungskosten. Begründung: Die Lahmheit sei schon vor dem Kauf angelegt. Doch der Mann wollte nicht zahlen. Und so landete der Fall vor dem Landgericht Paderborn, berichtet das „Westfalen Blatt“. Und dort urteilten (AZ 2 O 388/23) die Richter: Es gibt kein Geld zurück!
Urteil: Pferd lahmt erst nach dem Kauf
Der Grund steckt im Detail. Denn: Die Frau gilt in diesem Fall als Verbraucherin. Nach §477 BGB gilt für sie eine sechsmonatige Frist. Innerhalb dieser Frist geht man davon aus, dass bei einem lebenden Tier ein möglicher Mangel schon bei der Übergabe des Tieres vorlag. Jedoch: Der Verkäufer bewies, dass der Mangel erst nach der Übergabe eingetreten ist, so das Landgericht. Denn: Laut Sachverständigem entstand das Lahmen wohl durch einen knöchernen Defekt in den Beinen. Und diese Verletzung ist die Folge eines sogenannten akuten Traumas – also zum Beispiel durch einen Tritt.
Das Problem: Bei der Suche nach dem Grund fürs Lahmen wurde auch ein Ultraschall gemacht. Das Bild bekam der Sachverständige. Und der sagt: Zum Zeitpunkt der Aufnahme lag das akute Trauma höchstens 28 Tage zurück. Heißt: In diesen vier Wochen kam es zum Beispiel zu dem Tritt. Nur: Da war das Pferd bereits bei der neuen Besitzerin.
Daher steht der Frau weder ein gesetzliches, noch ein vertragliches Rücktrittsrecht zu, so die 2. Zivilkammer des Landgerichts. Heißt: Sie bekommt weder den Kaufpreis noch die Tierarztkosten ersetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Käuferin hat Berufung eingelegt.








