Was passiert eigentlich, wenn mein Pferd beim Hufschmied austritt – und den Schmied verletzt? Diese Frage mussten auch schon Richter beantworten. Sie entschieden: Die Halterin muss zahlen…
Wer sich in Gefahr begibt, der kommt darin um – so steht es bereits in der Bibel. So ähnlich argumentierte auch eine Pferdebesitzerin, nachdem ihr Pferd den Hufschmied verletzt hatte. Sie war überzeugt: Ein Hufschmied setzt sich freiwillig der Gefahr aus. Und deshalb entfällt die gesetzliche Tierhalterhaftung. Doch bei den Richtern zog die Logik nicht…
Der Fall: Schon seit mehreren Jahren hat der Hufschmied den damals 13-jährigen Wallach beschlagen. Auch an dem Tag des Unglücks war zuerst alles normal. Der Schmied schilderte vor Gericht, dass er zuerst die beiden Hinterhufe des Wallachs, der als brav gilt, beschlug. Doch als er den linken Vorderhuf ausschneiden wollte, hätte der Wallach zuerst einen Schritt nach vorne gemacht, sei dann nach hinten gesprungen. Ein weiterer Sprung des Pferdes – und es landete auf dem Fuß des Schmieds. Der knickte um und wurde danach noch einmal getreten.
Hufschmied war nach Tritt arbeitsunfähig
Die Folge: Durch die schweren Verletzungen ist der Schmied arbeitsunfähig. Deshalb wollte er 50.000 Euro Schadenersatz, 30.000 Euro Schmerzensgeld und eine monatliche Rente von 1.400 Euro. Doch die Besitzerin und ihre Versicherung wollten nicht zahlen.
Sie bestritten, dass der Schmied Sicherheitsschuhe getragen habe. Dazu sei der Beschlagplatz ungeeignet gewesen. Und: Der Schmied habe dem Pferd Schmerzen zugefügt. Nur deshalb habe es ihn getreten. Außerdem kenne der Hufschmied die Gefahr beim Beschlagen eines Pferdes.

Der Fall ging durch alle Instanzen und landete schließlich beim Oberlandesgericht Hamm. Dort machten die Richter kurzen Prozess – und erklärten: Nur weil der Schmied „auf eigene Gefahr“ gehandelt habe, sei die gesetzliche Tierhalterhaftung nicht ausgeschlossen. Dazu hatte der Schmied den „Hergang des Unfalls detailliert geschildert. Nach den herkömmlichen Grundregeln tragen die Beklagten damit die Beweislast, die Darstellung des Geschädigten zu widerlegen“, heißt es im Urteil von 2015.
Haftet der Schmied bei einem Nageltritt?
Übrigens: Das ist nicht der einzige Fall, bei dem ein Hufschmied vor Gericht stand. In einem Fall beim Landgericht Koblenz wurde jedoch der Schmied verklagt. Der Grund: Nach dem Besuch beim Schmied hatte ein Pferd einen Nageltritt. Für die Gestütsbesitzerin war der Hufschmied für den Nageltritt verantwortlich – schließlich hätte die Stute vorher keine Probleme mit den Hufen gehabt. Der Schmied habe seinen Arbeitsplatz in Unordnung versetzt und es so ermöglicht, dass die Stute in einen auf dem Boden liegenden Nagel getreten sei. Dadurch sei der Gestütsbesitzerin, ein Schaden von 33.670,91 Euro entstanden, so ihre Rechnung. Das Geld wollte sie vom Hufschmied haben.
Doch die Richter sahen es anders: Es konnte nicht festgestellt werden, ob nicht andere Umstände als ein unordentlicher Arbeitsplatz des Hufschmieds die Ursache für die Verletzung der Stute sein könnten. Für die Gestütsbesitzerin bedeutet das: Sie bekommt keinen Cent…








