• Pferdemarkt
  • Versicherung
  • Reitbeteiligungen
  • Kleinanzeigen
  • Reiterferien
  • Magazin
No Result
View All Result
Pferde.de Magazin
Pferde.de Magazin
  • News
  • Allgemein
    • Pferderassen
    • Menschen & Geschichten
    • Kolumnen
  • Ratgeber
    • Gesundheit
    • Berufe im Pferdesport
    • Turnier
    • Zucht
  • Pferdemarkt
  • Newsletter
  • News
  • Allgemein
    • Pferderassen
    • Menschen & Geschichten
    • Kolumnen
  • Ratgeber
    • Gesundheit
    • Berufe im Pferdesport
    • Turnier
    • Zucht
  • Pferdemarkt
  • Newsletter
No Result
View All Result
Pferde.de Magazin
No Result
View All Result

Urteil: Eingentümerin von Pferd haftet bei Unfall der Reitbeteiligung

Anke Rottmann by Anke Rottmann
17. Juli 2024
Reiterin auf Schimmel auf Wiese

Foto: pexels.com/Ollie Craig (Symbolfoto)

Im Vertrag mit ihrer Reitbeteiligung hatte die Eigentümerin eines Pferdes eine Haftung ausgeschlossen. Dann kam es zu einem Unfall. Das Landegericht Saarbrücken entschied: Sie muss doch zahlen…

Eine Reitbeteiligung kann für Pferdehalter Folgen haben – das entschied jetzt das Landgericht Saarbrücken. Dabei hatte die Eigentümerin des Pferdes gedacht, sie hätte sich vor möglichen Folgen geschützt. Denn: Sie schloss mit ihrer Reitbeteiligung einen Vertrag ab. Darin gab es eine pauschale Klausel, die jede Haftung ausschloss, soweit sie nicht von der Tierhalterhaftpflichtversicherung abgedeckt war. Das sollte auch für einen möglichen Sturz der Reitbeteiligung gelten…

Doch das Pferd verstarb und die Eigentümerin kaufte sich ein neues Pferd. Auch dies wurde von der Reitbeteiligung geritten, doch diesmal ohne Vertrag. Dann passierte es: Die erfahrene Reitbeteiligung war mit dem Pferd in einem Waldgebiet unterwegs, als sich das Pferd aus unerklärlichem Grund erschrak. Daraufhin ging das Pferd durch, stürmte auf eine Hecke zu und wendete dann scharf. Die Folge: Die Reiterin stürzte, fiel auf die rechte Schulter. Sie wurde behandelt. Und: Laut Gutachten besteht in Zukunft „die Möglichkeit einer Arthrose des Schultergelenks sowie von Problemen an der Rotatorenmanschette“, heißt es in dem Urteil.

Zwei Frauen gehen mit einem Pferd auf den Reitplatz.
Foto: unsplash.com/ courtney coles (Symbolfoto)

Krankenkasse der Reitbeteiligung will Geld

Nach der Behandlung forderte die Krankenkasse der Frau das Geld von der Pferdeeigentümerin. Doch die verwies auf den Vertrag und weigerte sich zu zahlen. Das AG Homburg gab ihr in erster Instanz Recht. Die Krankenkasse legte Berufung ein. Und das Landgericht Saarbrücken sah den Fall tatsächlich anders (Urteil vom 11.04.2024, AZ: 13 S 74/23).

Begründung: Der generelle Haftungsausschluss in dem Vertrag verstoße gegen die Vorschriften für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Genauer: Eine Klausel sei unwirksam, wenn darin „ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen“, vorgesehen sei.

Mitverschulden der Reitbeteiligung liegt nicht vor

Und es geht weiter: Klauseln zum Haftungsausschluss sind unwirksam. Daher haftet die Eigentümerin des Pferdes, wenn die Verletzung das Resultat einer tierspezifischen Gefahr ist: „Durch das Erschrecken und Losstürmen des Pferdes und den hierdurch verursachten Sturz der Versicherungsnehmerin hat sich die spezifische Tiergefahr verwirklicht“, so die Richter.

Für ein Mitverschulden der Reiterin, das die Haftung der Eigentümerin hätte mindern können, gab es keinen Anhaltspunkt: „Eine Bremsung des Pferdes mit den Zügeln sei nicht erfolgreich gewesen und eine Wendung aufgrund der örtlichen Begebenheiten unmöglich“, hatte bereits das AG Homburg festgestellt.

Eigentümerin muss 4.000 Euro zahlen

Auch einen „Haftungsausschluss wegen Handelns auf eigene Gefahr“ schließt das Urteil aus. Die liege nur vor, wenn sich der Geschädigte bewusst „in eine Situation drohender Eigengefährdung“ begeben habe. Auch das Argument der Pferdehalterin, dass der alte Vertrag auch für das neue Pferd gelten würde, ließen die Richter nicht gelten. Schließlich verstößt der Vertrag gegen die AGB-Vorschriften. Urteil: Die Eigentümerin des Pferdes muss 4.000 Euro an die Krankenkasse zahlen.

Tags: HaftpflichtversicherungHaftungReitbeteiligungUnfallUrteil

Beliebteste Beiträge

Vielseitigkeitsreiter Harald Hertgsell verstarb nach einem Reitunfall.
Allgemein

Vielseitigkeitsreiter Herzgsell stirbt nach Sturz vom Pferd

Foto: Animal Welfare Foundation
Allgemein

Stutenblutfarmen: Island wird endlich angemahnt

Pferdemarkt Skaryszew
Allgemein

Europas schlimmster Pferdemarkt ist wieder da

abgemagertes Pferd Allwörden
Allgemein

Pferde vernachlässigt: Bekannter Züchter angeklagt

No Result
View All Result

Neueste Beiträge

Die Zügel sind direkt mit dem Pferdemaul verbunden und sollten deshalb sanft genutzt werden.

Enger Nasenriemen – 5 Fakten, die Du kennen solltest

Pferdebesitzer im Frühling – endlich macht reiten wieder Spaß!

Bewegung im Alter: 7 Trainingstipps für Pferde-Oldies

Studie beweist: Pferde erkennen Ehrlichkeit

Warum Du Dein Pferd täglich kratzen solltest

Studie beweist: Pferde riechen Angst

© 2025 pferde.de Dienstleistungen GmbH

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies & Tracking
  • Presse
  • AGB
No Result
View All Result
  • News
  • Allgemein
    • Pferderassen
    • Menschen & Geschichten
    • Kolumnen
  • Ratgeber
    • Gesundheit
    • Berufe im Pferdesport
    • Turnier
    • Zucht
  • Pferdemarkt
  • Versicherung
  • Newsletter

© 2025 pferde.de Dienstleistungen GmbH